Re: Zuständigkeit der Privat-Haftpflichtversicherung?


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Abgeschickt von RA und FA VersR Ralf Schütte am 21 Januar, 2007 um 17:37:24

Antwort auf: Zuständigkeit der Privat-Haftpflichtversicherung? von Georg M. am 17 Januar, 2007 um 16:40:40:

: Guten Tag,

: kommt die Privat-Haftplichtversicherung auch für Schäden (z.B. Glasbruch, Einbauküche, etc.) in der eigenen gemieteten Wohnung auf? Eine gemietete Wohnung gehört ja einem Dritten und daher sollte es dies meines Erachtens doch mit einschließen, korrekt? Oder ist dafür rein die Hausratversicherung zuständig?

: Gruss,
: Georg

Hallo Georg, die Haftpflichtversicherung schließt grundsätzlich Schäden an gemiteten fremden Sachen aus. Für die Mietwohnung gibt es jedoch bei den meisten Versicherern Sonderklauseln, die Haftpflichtschutz gewähren. Am besten die geltenden Bedingungen vom Makler überprüfen lassen, und ggf. schnellstens den Schutz erweitern, falls diese Schäden nicht versichert sind!!!



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