Re: Kfz-Versicherung 23 Jahre


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Sascha am 21 Januar, 2007 um 19:02:41

Antwort auf: Kfz-Versicherung 23 Jahre von lectorx am 12 Januar, 2007 um 10:02:13:

Hallo,

da die Kfz-Haftpflicht als Pflichtvbersicherung den Geschädigten schützen soll, muss sie zahlen, jedoch verlangen Versicherer einen Strafbeitrag für die unwahre Beantwortung wer fahren darf meistens in Höhe des 2-3 fachen Jahresbeitrages.

Gruss
Sascha




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]