Re: Brandlöcher in neuer Eckbank


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 02 Februar, 2007 um 11:21:05

Antwort auf: Brandlöcher in neuer Eckbank von Michael Voigt am 31 Januar, 2007 um 16:26:58:

Hallo Michael Voigt,
der Anspruch auf Schadenersatz beinhaltet die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes der beschädigten Sache bzw. den hierfür erforderlichen Geldbetrag.
Also, keine Erstattung des Neupreises (schon nach ein paar Tagen Benutzung, sozusagen, war die Bank nicht mehr neu), aber Erstattung der Kosten, die für einen neuen Bezug erforderlich sind.
Tipp: Kostenvoranschlag (z.B. anhand von Bildern der Eckbank) von einem Polsterer erstellen lassen und der Versicherung schicken, mit der Bitte um Zahlung des Nettobetrages. Sie können dann mit dem Geld die nächste Sylvesterparty feiern oder die Eckbank neu beziehen lassen, Ihre freie Entscheidung. Wenn Sie die Bank neu beziehen lassen und die Rechnung liegt vor, können Sie auch den Mehrwertsteueranteil noch verlangen.
Das mit dem "Sie können ja noch drauf sitzen" ist unglücklich formuliert, da gebe ich Ihnen recht...
gruß
Arne Grußendorf





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