Re: Haftpflichtversichung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von Arne Grußendorf am 12 Februar, 2007 um 09:44:52

Antwort auf: Haftpflichtversichung von Carmen Wittmack am 09 Februar, 2007 um 20:38:25:

Hallo Frau Wittmack,

wenn Ihre erwachsene Tochter sich in der an die Schule anschließenden, ersten Berufsausbildung befindet, dürfte sie noch mitversichert sein. Schauen Sie aber besser in den AHB (allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen) nach, die zu Ihrem Vertrag gehören, da steht das drin (evtl. § 7) Meist gibt es eine Altersobergrenze, z.B. 26 Jahre.
Gruß
Arne Grußendorf





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]