Meldefristen für gegnerische Kfz-Haftpflicht Inanspruchnahmne


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Abgeschickt von Rainer Brorsen am 15 Februar, 2007 um 09:42:18

Ich hatte in 11/2006 einen Bagatellunfall (gleiche Mitschuld beider Fahrer), aber sah keinen erkennbaren Schaden an meinem Wagen. Nun kommen mir Zweifel. Könnte ich jetzt noch (in 02/2007) einen Schaden bei der generischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen? Vielen Dank!



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