Re: Autoklau


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 07 Mai, 2007 um 11:43:06

Antwort auf: Autoklau von Andy Herzberg am 06 Mai, 2007 um 00:01:13:

Hallo,
der Bekannten könnte ich weiterhelfen.
Wenn eine Vollkaskoversicherung besteht, Schaden melden. Sofern die Autoschlüssel nicht "auf dem Präsentierteller" lagen, müsste die Vollkasko eintreten.
Wenn der Behinderte Geld hat, kann man auch ihn auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
Wenn der Behinderte normalerweise "aufsichtsbedürftig" ist, etwa, weil er nicht geschäftsfähig ist und deshalb unter Betreuung steht, kommt auch ein Anspruch wegen "Aufsichtspflichtverletzung" in Betracht.
Mehr kann man ohne weiter Informationen nicht sagen.
Gruß
Arne Grußendorf



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