Re: Billigkeitszuwendungen


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 07 Mai, 2007 um 12:50:08

Antwort auf: Billigkeitszuwendungen von Cristina D am 03 Mai, 2007 um 10:30:18:

Hallo,
die Rechnung von der Autobahnmeisterei wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Autos übernommen, dessen Fahrer den Unfall verursacht hat. Falls das die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung sein sollte, muss bedacht werden, dass der Schadenfreiheitsrabatt dann sinkt.
Die Entscheidung der Unfallkasse, nur eintreten zu wollen, wenn die Ausgabe nachgewiesen ist, halte ich für i.O.
Gruß
Arne Grußendorf



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