Re: Haftpflichschaden


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von carsten assenmacher am 22 Juni, 2007 um 12:53:51

Antwort auf: Haftpflichschaden von Gast am 19 Juni, 2007 um 15:18:05:

: 9 jähriges Kind hat einen Haftpflichtschaden verursacht. Der Versicherer hat den Schaden auf Grund
: der Deliktunfähigkeit des Kindes abgelehnt. Der Geschädigte ist rechtliche Schritte eingegangen und möchte, dass die Eltern für den Schaden aufkommen. Müsen die Eltern bezahlen?

Hmm das sind leider zu wenig Info´s. Wann war der Schaden? Was ist genau passiert? Eine Deliktunfähigkeit so allgemein für Kinder ist auf die Vollendung des 7. Lebensjahres beschränkt. Die Eltern haften bei Aufsichtspflichtsverletzung.

Gruß



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]