Re: Wasserhahn nicht zugedreht


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Abgeschickt von Mark am 28 Juni, 2007 um 00:26:32:

Antwort auf: Re: Wasserhahn nicht zugedreht von RA und FA VersR Ralf Schütte am 21 Januar, 2007 um 17:43:52:

In diesem Fall muss ich mal Werbung für die AachenMünchener Versicherung machen. Die zahlt auch im Sachbereich - also Hausrat- und Wohngebäudeversicherung - bei grober Fahrlässigkeit !!!


: : Kommt hier eine Versicherung für den Schaden auf?!
: : Folgender Fall: Es wird in der Toilette nach dem Händewaschen vergessen, den Wasserhahn zuzudrehen. Das Waschbecken kann das Wasser nicht schnell genug abführen es kommt zur Überschwemmung des Zimmers (Schaden am Laminat) und das Wasser tritt durch den Boden in den Keller (potentielle Wasserschäden an der Decke).
: : Ist so etwas grundsätzlich von der Haftpflicht versicherung ausgeschlossen wegen grobfahrlässiger handlung? Oder wäre das ein Versicherungsfall??
: : Bin für jeden Tipp dnakbar,

:
: Hallo Tom, das Laufenlassen des Wasserhahns nach dem Händewaschen dürtfte wohl grob fahrlässig sein. Das wirkt sich aber im Rahmen der Haftpflichtversicherung nicht aus. Die Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich nur bei vorsätzlichem Handeln leistungsfrei. Anders sieht es ggf. bei der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung aus...
: : lieber gruss,
: : Tom




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