Inkasso


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Abgeschickt von O. Thomas am 20 Juli, 2007 um 18:49:52

So, wie ich es übersehen kann, haben die meisten Versicherungen in ihren AGB festgelegt, dass bei nicht Zahlung von Folgeprämien und nach einer entsprechenden Rechtsbelehrung über die Folgen des Ausbleibens der Zahlung, eine Kündigung durch den Versicherer erfolgt.
Ist für den Versicherer dann eine Kündigung das einzige Mittel oder darf dieser seine Forderung per Inkasso durchsetzen ?
Muss ein Inkassoverfahren in den AGB "angedroht" sein ?




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