Keine Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung


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Abgeschickt von Interessierte32 am 17 August, 2007 um 09:14:47:

Unsere Tochter hat bei der Geburt per Kaiserschnitt Schnittverletzungen im Bereich des Auges und eines Beinchens erlitten. Nun war das OP-Team länger im Dienst als erlaubt und alles wohl vermeidbar meinen wir.

Wenn nun von uns eine Rechtsschutzversicherung in der 14.Woche mit Wissen um die Schwangerschaft abgeschlossen wurde, kann dann die Rechtsschutzversicherung die Leistung von Schadenersatz-Rechtsschutz zur Durchsetzung von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen verweigern ? Wäre mein Mann verpflichtet gewesen, die Schwangerschaft bei Vertragsabschluss zu benennen ? Fragen über Fragen! Im Kleingedruckten steht nichts dazu. Wer kennt sich aus ? Wo kann ich das nachlesen ? Danke



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