Muß bei Vers.-Kündigung als Makler nachweis zur Vermögenshaftpflicht beigefügt werden ?


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Abgeschickt von MBV am 22 November, 2007 um 14:27:33

Wir haben eine Risikolebensversicherung im Auftrag einer Mandantin gekündigt.Der Maklervertrag wurde beigelegt.Die Antwort der Versicherung: Es fehlt der Nachweis der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.
Die Kündigung sei damit nicht wirksam.



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