Kündigung einer Unfallversicherung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]

Abgeschickt von OHolz am 13 Maerz, 2008 um 15:18:17

Hallo!

Der Versicherer hat ein Kündigungsrecht, wenn er eine Leistung erbracht hat, Frist 1 Monat. Erbringt er innerhalb eines Versicherungsfalles mehrere Leistungen und kündigt erst nach der zweiten bzw. dritten Zahlung, lebt dann das Kündigungsrecht wieder auf? Leider schweigen hier alle Kommentare, Urteile scheint es nicht zu geben. Kann mir jemand da weiterhelfen?
Danke!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.versicherungsrecht.de ]