Re: Kündigung einer Unfallversicherung


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Abgeschickt von Arne Grußendorf am 26 Maerz, 2008 um 17:46:03:

Antwort auf: Kündigung einer Unfallversicherung von OHolz am 13 Maerz, 2008 um 15:18:17:

Hallo !
Ich würde sagen, das Kündigungsrecht hängt am Versicherungsfall, nicht an der "Leistungserbringung".

Hilft das?


: Hallo!

: Der Versicherer hat ein Kündigungsrecht, wenn er eine Leistung erbracht hat, Frist 1 Monat. Erbringt er innerhalb eines Versicherungsfalles mehrere Leistungen und kündigt erst nach der zweiten bzw. dritten Zahlung, lebt dann das Kündigungsrecht wieder auf? Leider schweigen hier alle Kommentare, Urteile scheint es nicht zu geben. Kann mir jemand da weiterhelfen?
: Danke!




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