Re: Versicherungsvertrag null und nichtig?


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Abgeschickt von Wolf Hoefler am 21 Oktober, 2008 um 12:28:21

Antwort auf: Versicherungsvertrag null und nichtig? von bugs_bunny am 20 Oktober, 2008 um 01:27:27:

Hallo,

vom Sachverhalt klingt das grundsätzlich nach einer Versicherung für fremde Rechnung. Versicherungsnehmer ist die Mutter B und als solche auch allein zur Prämienzahlung verpflichtet und einziger Vertragspartner des Versicherers.
Der Vertrag ist also wirksam geschlossen worden. Problematisch ist jetzt nur die Abwicklung aufgrund des Todesfalles.
Hier enthalten möglicherweise die Bedingungen des speziellen Produktes eine Regelung.

Gruß,

: Hallo Forum,

: ich beziehe mich hier auf den rein hypothetischen Fall, dass die Mutter von A, nennen wir sie B (als "Versicherungsnehmerin"), für ihren schon volljährigen Sohnemann (die "versicherte Person") eine private Rentenversicherung abschließen will, um ihn im Alter etwas besser abzusichern.

: A weiß aber von der ganzen Sache nichts, da es ja quasi eine Überraschung sein soll. Daher kann er natürlich auf dem Versicherungsantrag auch nicht unterschreiben (in dem dafür vorgesehenen Feld "zu versichernde Person, falls nicht selbst Antragsteller").

: Der Antrag geht vom Vermittler nun zur Versicherung und die treibt dann fröhlich jahrelang die Beiträge bei B ein, die als Versicherungsnehmerin dafür aufkommen soll bis sie aus dem Leben scheidet, wonach A dann halt die Beitragszahlung übernehmen soll.

: Nun meine konkreten Fragen:

: 1) Wurde der Vertrag ohne die Unterschrift des A überhaupt rechtsgültig geschlossen?

: 2) Falls nicht, welche Ansprüche hätten A/B gegen die Versicherung/den Vermittler?

: 3) Welche strafrechtlichen Konsequenzen ergäben sich evtl. für die Versicherung/den Vermittler?

: Danke für Eure Antworten!

: Gruß





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