Re: Versicherungsvertrag null und nichtig?


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Abgeschickt von bugs_bunny am 21 Oktober, 2008 um 13:39:34

Antwort auf: Re: Versicherungsvertrag null und nichtig? von Wolf Hoefler am 21 Oktober, 2008 um 12:28:21:

Hallo,

und danke für den Kommentar.

Dann handelt es sich also tatsächlich um einen gültigen Vertragsabschluss, selbst wenn die versicherte Person gar nicht unterschrieben hat, weil sie bei Antragstellung noch nichts davon wusste. Interessant ist das schon, da bei so einer "Versicherung für fremde Rechnung" die eigentlich versicherte Person doch, da nie den Vertrag unterschrieben habend, eigentlich keine Leistungen gegenüber der Versicherung geltend machen kann, oder irre ich mich hier?

Wem aber nützt dann so ein Vertrag? Eigentlich ja nur der Versicherung, die Beiträge kassieren darf. B hat meiner Meinung nach nichts davon, da sie wohl vor A sterben wird und A hat doch eigentlich auch nichts davon, da er zwar das eingezahlte Geld irgendwann als Erbe zurückerhalten wird, aber - wenn er von so einer Versicherung eigentlich nichs hält - wohl kaum bereit sein wird, selbst weiter einzuzahlen. Daher könnte er zwar zum Versicherungsablauf (so er diesen denn selbst auch je erleben wird), zwar das eingezahlte Geld als Teil des Erbes zurückerhalten, aber bis dahin wohl auch keine Verzinsung in Anspruch nehmen, da es sich ja dann nur um eine Vererbung des eingezahlten Kapitals zum Rückkaufswert handeln dürfte, und eben nicht um eine Rentenzahlung bzw. Kapitalabfindung im Rahmen des Rentenvertrages, da dieser mit A ja nie wirksam geschlossen wurde. Außer halt, A zahlt munter weiter ein und akzeptiert damit den Vertrag mit allen Bedingungen, was aber wohl kaum von ihm verlangt werden kann.

Wo liegt evtl. ein Fehler in meiner Argumentation?




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