Widersruchs-oder Rücktrittsrecht nach §§5a,8 VVG in der LV


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Abgeschickt von ciupek am 19 Januar, 2005 um 14:55:31

Hallo,

kann mir einer sagen,ob es ein Rücktritts-oder Widerspruchsrecht in der LV gibt? Eigentlich kann es kein Rücktrittsrecht geben, da die Gesellschaften nach dem Policenmodell verfahren und ich die Rückkaufswerte erst mit Zusendung der Police erhalte. Rückkaufswerte gehören nach §10a VVG zu den "nötigen" Verbraucherinformationen. Also kommt nur noch das Widerspruchsrecht zum Einsatz.

Bitte um Hilfe, wenn es geht bitte mit Begründung


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