Re: SGB V


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Abgeschickt von K.Wegener am 18 Maerz, 2005 um 18:39:56:

Antwort auf: Krankenversicherung von Matthias am 11 Maerz, 2005 um 11:57:24:

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Capital Heft 06/2005 S.120 ist das Problem gut abgearbeitet. Wenn Sie irgendwann nach Deutschland zurückkommen und wieder hier unter der PKV-Grenze verdienen werden Sie zwangsweise Mitglied in der GKV. Problematisch ist, wenn Sie arbeitslos bleiben. Es besteht die Möglichkeit nun direkt Mitglied in der PKV zu werden aber nur Ruhensbeiträge zu entrichten, weil sie nur Mitglied werden können, wenn noch keine Vorerkrankungen bestehen als Notweg wenn alles schief geht nicht schlecht.
Vieles ergibt sich auch aus dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).
Die Rentenversicherung und der Rest ist auch etwas problematisch.




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