Re: SGB V


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Abgeschickt von Matthias am 19 Maerz, 2005 um 15:02:18

Antwort auf: Re: SGB V von K.Wegener am 18 Maerz, 2005 um 18:39:56:

Hallo Herr Wegener,

erstmal vielen Dank für eine Antwort. Solange ich also eine Arbeit habe ist die Krankenversicherung eher unproblematisch, das sagen auch die Krankenkassen, falls nicht werde ich wohl unter Hartz IV fallen, aber das kann sich bis dahin wohl auch noch ändern. Was meinen Sie mit der Rentenversicherung und dem Rest?

Gruß

Matthias

: In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Capital Heft 06/2005 S.120 ist das Problem gut abgearbeitet. Wenn Sie irgendwann nach Deutschland zurückkommen und wieder hier unter der PKV-Grenze verdienen werden Sie zwangsweise Mitglied in der GKV. Problematisch ist, wenn Sie arbeitslos bleiben. Es besteht die Möglichkeit nun direkt Mitglied in der PKV zu werden aber nur Ruhensbeiträge zu entrichten, weil sie nur Mitglied werden können, wenn noch keine Vorerkrankungen bestehen als Notweg wenn alles schief geht nicht schlecht.
: Vieles ergibt sich auch aus dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).
: Die Rentenversicherung und der Rest ist auch etwas problematisch.





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