Re: Haftpflichtversicherung keine Sachversicherung nach § 265 StGB?


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Abgeschickt von stud. jur. M.Berger am 13 April, 2005 um 12:32:53

Antwort auf: Haftpflichtversicherung keine Sachversicherung nach § 265 StGB? von gast am 06 August, 2004 um 18:06:38:

: Wie sieht es aus: Jemand bremst bei Gelb absichtlich um einen Auffahrunfall zu provozieren und um die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung des Auffahrenden zu kassieren.

: Stimmt es, dass Haftpflichtversicherungen nicht als Sachversicherungen im Sinne des § 265 StGB einzustufen sind?

: Wäre super, wenn mir einer das mal beantworten könnte.

§265 umfasst keine Haftpflichversicherungen
nur nach 263 strafbar





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