Haftpflichtversicherung keine Sachversicherung nach § 265 StGB?


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Abgeschickt von gast am 06 August, 2004 um 18:06:38

Wie sieht es aus: Jemand bremst bei Gelb absichtlich um einen Auffahrunfall zu provozieren und um die Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung des Auffahrenden zu kassieren.

Stimmt es, dass Haftpflichtversicherungen nicht als Sachversicherungen im Sinne des § 265 StGB einzustufen sind?

Wäre super, wenn mir einer das mal beantworten könnte.


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